Beratung im Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht betrifft Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen. Grundsätzlich sind dabei auch die rechtlichen Problemfelder identisch – sind aber natürlich aus sehr unterschiedlichen Perspektiven zu betrachten.
Ich unterstütze in meiner Kanzlei Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen, selbstverständlich aber nie im gleichen Fall. Denn auf diese Weise ist es mir möglich, mich in die Gegenseite hineinzuversetzen, deren Argumente vorwegzunehmen und so das Bestmögliche für meinen Mandanten zu erreichen.
Das Arbeitsrecht hält für Arbeitnehmer zahlreiche Themen bereit, die vor der Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages, während des Arbeitsverhältnisses oder am Ende eines Arbeitsvertrages relevant werden.
So können sich erste arbeitsrechtliche Fragen im Bewerbungsverfahren ergeben, beispielsweise im Hinblick auf Gleichberechtigung bzw. Diskriminierung bei Stellenausschreibungen, aber auch in Bewerbungsgesprächen. Aber auch im Zusammenhang mit einem Arbeitsvertrag stellen sich für Arbeitnehmer zahlreiche Fragen, die es ggf. mit anwaltlicher Unterstützung zu beantworten gilt, z. B. bei der Frage, ob und wie eine Befristung oder Anschlussbefristung des Arbeitsvertrages zulässig ist.
Im laufenden Arbeitsverhältnis sind dann hingegen die Themen Urlaub und Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld, Arbeitszeugnis, Anspruch auf Teilzeitarbeit etc. immer wieder Gegenstand anwaltlicher Beratung im Arbeitsrecht.
Aber natürlich sind vor allem Abmahnungen, ihre Entfernung aus der Personalakte und (fristlose) Kündigungen wichtige Themen im Arbeitsrecht für Arbeitnehmer. Vor allem wenn es um eine Kündigung geht, ist es für Arbeitnehmer entscheidend, zeitnah darauf zu reagieren und anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Wer Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) genießt, kann sich gegen eine Kündigung grundsätzlich nur innerhalb einer relativ kurzen Frist zur Wehr setzen: eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitnehmer beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben werden. Verstreicht diese Frist ungenutzt, ist eine Kündigungsschutzklage nur unter erschwerten Bedingungen zulässig.
Nicht zuletzt stellen sich Arbeitnehmern auch im Zusammenhang mit der Aufhebung eines Arbeitsvertrages rechtliche Fragen, die es bestenfalls zu beantworten gilt, bevor ein Aufhebungsvertrag unterzeichnet ist: das gilt einerseits hinsichtlich der Vereinbarung einer angemessenen Abfindung, aber vor allem auch im Hinblick auf die möglichen Auswirkungen des Aufhebungsvertrages auf ALG I. Denn wie bei einer Eigenkündigung durch den Arbeitnehmer hat ein Aufhebungsvertrag negative Auswirkungen auf den Anspruch auf ALG I in Form einer Sperrzeit.
Für Arbeitnehmer bin ich im Arbeitsrecht deshalb u.a. Ansprechpartner für folgende Themen:
- Arbeitsvertrag (Vollzeit, Teilzeit)
- Ausbildungsvertrag
- Geschäftsführervertrag
- Teilzeit: Anspruch auf Elternteilzeit, Pflegeteilzeit etc.
- Befristung, Anschlussbefristung
- Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld etc.
- Eigenkündigung, Sperre ALG I etc.
- Aufhebungsvertrag, Abfindung etc.
- Abmahnung, Entfernung Abmahnung aus der Personalakte
- ordentliche Kündigung, fristlose Kündigung, Kündigungsschutzklage
- Änderungskündigung, Änderungskündigungsschutzklage
- Arbeitspapiere, Arbeitszeugnis, Zeugnisanspruch und Zeugniskorrektur
- ausstehende Lohn- / Gehaltsansprüche, Abgeltung von Überstunden
- Urlaubsanspruch, Übertragung von Urlaubsansprüchen, Urlaubsabgeltungsanspruch
- Ansprüche wegen Ungleichbehandlung, Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Wettbewerbsverbote und Vertragsstrafen
- Rückzahlungsklausel in Fortbildungsvereinbarung
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Für Arbeitgeber hält das Arbeitsrecht zahlreiche Herausforderungen bereit, da Arbeitnehmerschutz in Deutschland großgeschrieben wird.
Dabei sind die arbeitsrechtlichen Herausforderungen zwar grundsätzlich für Unternehmen jeder Größe ähnlich. Themen wie z. B. die diskriminierungsfreie Durchführung von Bewerbungsverfahren (AGG etc.), aber auch die Gestaltung von rechtskonformen Arbeitsverträgen und Arbeitszeugnissen oder Fragen des Arbeitsschutzes beschäftigen kleine wie große Unternehmen in sehr ähnlicher Art und Weise.
Andere Aspekte des Arbeitsrechts gelten hingegen vor allem bzw. nur für kleine oder größere Unternehmen:
Kleine Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern sind beispielsweise nicht an das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gebunden und müssen sich damit nicht an die Regelungen des Kündigungsschutzes halten. Somit sind in kleinen Unternehmen Kündigungen immer möglich, auch wenn kein personenbedingter, verhaltensbedingter oder betriebsbedingter Kündigungsgrund vorliegt. Und auch Fragen zum Thema Betriebsrat, Beteiligungsrechte etc. sind in kleinen Unternehmen selten relevant. Dafür sind vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen und Start-ups andere Themen von Relevanz: das gilt z. B. für Fragen der Scheinselbstständigkeit und der Beschäftigung von freien Mitarbeitern (Freelancer etc.) und den damit verbundenen Aspekten der Sozialversicherungspflicht.
Für größere und große Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern spielen hingegen der Kündigungsschutz und die Mitarbeitermitbestimmung eine große Rolle: denn vor allem im Zusammenhang mit Abmahnung und Kündigung von Mitarbeitern sind größere Arbeitgeber (Einhaltung Kündigungsschutzgesetz, ggf. Beteiligung / Anhörung Betriebsrat etc.) an etliche gesetzliche Vorgaben gebunden, die es einzuhalten gilt, um wirksam arbeitsrechtliche Maßnahmen treffen zu können.
Für Arbeitgeber bin ich im Arbeitsrecht deshalb u.a. Ansprechpartner für folgende Themen:
- Arbeitsvertrag, Geschäftsführervertrag, Ausbildungsvertrag etc.
- Befristung Arbeitsvertrag, Anschlussbefristung
- Beschäftigung von Schwerbehinderten
- Teilzeit (Elternteilzeit, Pflegeteilzeit etc.)
- Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld etc.
- ausstehende Lohn- / Gehaltsansprüche
- Urlaubsanspruch, Urlaubsabgeltungsanspruch, Verfall von Urlaubsansprüchen
- Gleichbehandlung / Ansprüche wegen Ungleichbehandlung
- Abmahnung
- ordentliche Kündigung, fristlose Kündigung – Kündigungsschutzklage
- Änderungskündigung z. B. bei Versetzung – Änderungskündigungsschutzklage
- Sonderkündigungsschutz (Betriebsrat, Schwangere etc.)
- Aufhebungsvertrag, Abfindung etc.
- Arbeitszeugnis: Zeugnisanspruch, Zeugniskorrekturanspruch etc.
- Beteiligung Betriebsrat
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