Arbeitnehmer und Arbeitgeber verhandeln einen Arbeitsvertrag

Arbeitsrecht

Sie benötigen anwaltlichen Rat oder Unterstützung im Arbeitsrecht? Sprechen Sie mich gerne an! Telefonisch erreichen Sie mich in Eckernförde unter 04351-46988-0 oder per E-Mail an

Beratung im Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht betrifft Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen. Grundsätzlich sind dabei auch die rechtlichen Problem­felder identisch – sind aber natürlich aus sehr unter­schiedlichen Perspektiven zu betrachten.

Ich unterstütze in meiner Kanzlei Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen, selbst­verständlich aber nie im gleichen Fall. Denn auf diese Weise ist es mir möglich, mich in die Gegenseite hinein­zu­versetzen, deren Argumente vorweg­zunehmen und so das Bestmögliche für meinen Mandanten zu erreichen.

Das Arbeitsrecht hält für Arbeitnehmer zahlreiche Themen bereit, die vor der Unter­zeichnung eines Arbeits­vertrages, während des Arbeits­verhältnisses oder am Ende eines Arbeits­vertrages relevant werden.

So können sich erste arbeits­recht­liche Fragen im Bewerbungs­verfahren ergeben, beispiels­weise im Hinblick auf Gleich­berechtigung bzw. Diskriminierung bei Stellen­aus­schreibungen, aber auch in Bewerbungs­gesprächen. Aber auch im Zusammenhang mit einem Arbeits­vertrag stellen sich für Arbeitnehmer zahlreiche Fragen, die es ggf. mit anwaltlicher Unterstützung zu beantworten gilt, z. B. bei der Frage, ob und wie eine Befristung oder Anschluss­befristung des Arbeits­vertrages zulässig ist.

Im laufenden Arbeits­verhältnis sind dann hingegen die Themen Urlaub und Urlaubs­anspruch, Lohnfort­zahlung im Krankheits­fall, Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld, Arbeits­zeugnis, Anspruch auf Teilzeit­arbeit etc. immer wieder Gegenstand anwaltlicher Beratung im Arbeitsrecht.

Aber natürlich sind vor allem Abmahnungen, ihre Entfernung aus der Personalakte und (fristlose) Kündigungen wichtige Themen im Arbeitsrecht für Arbeitnehmer. Vor allem wenn es um eine Kündigung geht, ist es für Arbeitnehmer entscheidend, zeitnah darauf zu reagieren und anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Wer Kündigungs­schutz nach dem Kündigungs­schutz­gesetz (KSchG) genießt, kann sich gegen eine Kündigung grundsätzlich nur innerhalb einer relativ kurzen Frist zur Wehr setzen: eine Kündigungs­schutz­klage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitnehmer beim zuständigen Arbeits­gericht erhoben werden. Verstreicht diese Frist ungenutzt, ist eine Kündigungs­schutz­klage nur unter erschwerten Bedingungen zulässig.

Nicht zuletzt stellen sich Arbeitnehmern auch im Zusammenhang mit der Aufhebung eines Arbeits­vertrages rechtliche Fragen, die es bestenfalls zu beantworten gilt, bevor ein Aufhebungs­vertrag unterzeichnet ist: das gilt einerseits hinsichtlich der Vereinbarung einer angemessenen Abfindung, aber vor allem auch im Hinblick auf die möglichen Auswirkungen des Aufhebungs­vertrages auf ALG I. Denn wie bei einer Eigenkündigung durch den Arbeitnehmer hat ein Aufhebungs­vertrag negative Auswirkungen auf den Anspruch auf ALG I in Form einer Sperrzeit.

Für Arbeitnehmer bin ich im Arbeitsrecht deshalb u.a. Ansprech­partner für folgende Themen:

  • Arbeitsvertrag (Vollzeit, Teilzeit)
  • Ausbildungs­vertrag
  • Geschäftsführer­vertrag
  • Teilzeit: Anspruch auf Elternteilzeit, Pflege­teilzeit etc.
  • Befristung, Anschluss­befristung
  • Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld etc.
  • Eigenkündigung, Sperre ALG I etc.
  • Aufhebungsvertrag, Abfindung etc.
  • Abmahnung, Entfernung Abmahnung aus der Personalakte
  • ordentliche Kündigung, fristlose Kündigung, Kündigungs­schutz­klage
  • Änderungskündigung, Änderungs­kündigungs­schutz­klage
  • Arbeitspapiere, Arbeitszeugnis, Zeugnisanspruch und Zeugnis­korrektur
  • ausstehende Lohn- / Gehaltsansprüche, Abgeltung von Überstunden
  • Urlaubsanspruch, Übertragung von Urlaubsansprüchen, Urlaubs­abgeltungs­anspruch
  • Ansprüche wegen Ungleichbehandlung, Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleich­behandlungs­gesetz (AGG)
  • Wettbewerbsverbote und Vertrags­strafen
  • Rückzahlungsklausel in Fortbildungs­vereinbarung

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Für Arbeitgeber hält das Arbeitsrecht zahlreiche Heraus­forderungen bereit, da Arbeitnehmer­schutz in Deutschland großgeschrieben wird.

Dabei sind die arbeits­recht­lichen Heraus­forderungen zwar grundsätzlich für Unternehmen jeder Größe ähnlich. Themen wie z. B. die diskriminierungs­freie Durchführung von Bewerbungs­verfahren (AGG etc.), aber auch die Gestaltung von rechts­konformen Arbeits­verträgen und Arbeits­zeugnissen oder Fragen des Arbeits­schutzes beschäftigen kleine wie große Unternehmen in sehr ähnlicher Art und Weise.

Andere Aspekte des Arbeitsrechts gelten hingegen vor allem bzw. nur für kleine oder größere Unternehmen:

Kleine Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern sind beispiels­weise nicht an das Kündigungs­schutz­gesetz (KSchG) gebunden und müssen sich damit nicht an die Regelungen des Kündigungs­schutzes halten. Somit sind in kleinen Unternehmen Kündigungen immer möglich, auch wenn kein personen­bedingter, verhaltens­bedingter oder betriebs­bedingter Kündigungs­grund vorliegt. Und auch Fragen zum Thema Betriebsrat, Beteiligungs­rechte etc. sind in kleinen Unternehmen selten relevant. Dafür sind vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen und Start-ups andere Themen von Relevanz: das gilt z. B. für Fragen der Scheinselbst­ständig­keit und der Beschäftigung von freien Mitarbeitern (Freelancer etc.) und den damit verbundenen Aspekten der Sozial­versicherungs­pflicht.

Für größere und große Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern spielen hingegen der Kündigungsschutz und die Mitarbeiter­mitbestimmung eine große Rolle: denn vor allem im Zusammenhang mit Abmahnung und Kündigung von Mitarbeitern sind größere Arbeitgeber (Einhaltung Kündigungs­schutz­gesetz, ggf. Beteiligung / Anhörung Betriebsrat etc.) an etliche gesetzliche Vorgaben gebunden, die es einzuhalten gilt, um wirksam arbeits­recht­liche Maßnahmen treffen zu können.

Für Arbeitgeber bin ich im Arbeitsrecht deshalb u.a. Ansprechpartner für folgende Themen:

  • Arbeitsvertrag, Geschäftsführervertrag, Ausbildungs­vertrag etc.
  • Befristung Arbeitsvertrag, Anschluss­befristung
  • Beschäftigung von Schwerbehinderten
  • Teilzeit (Elternteilzeit, Pflegeteilzeit etc.)
  • Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld etc.
  • ausstehende Lohn- / Gehaltsansprüche
  • Urlaubsanspruch, Urlaubsabgeltungs­anspruch, Verfall von Urlaubs­ansprüchen
  • Gleichbehandlung / Ansprüche wegen Ungleich­behandlung
  • Abmahnung
  • ordentliche Kündigung, fristlose Kündigung – Kündigungs­schutz­klage
  • Änderungskündigung z. B. bei Versetzung – Änderungs­kündigungs­schutz­klage
  • Sonderkündigungsschutz (Betriebsrat, Schwangere etc.)
  • Aufhebungsvertrag, Abfindung etc.
  • Arbeitszeugnis: Zeugnisanspruch, Zeugnis­korrektur­anspruch etc.
  • Beteiligung Betriebsrat

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