Beratung im Familienrecht
Das Familienrecht betrifft viele. Nach einer Trennung bzw. Scheidung, aber auch „in guten Zeiten“ kann das Familienrecht eine wichtige Rolle spielen, um z. B. für „schlechte Zeiten“ rechtlich vorzusorgen.
In beiden Situationen bin ich gerne Ihr Ansprechpartner für Familienrecht in Eckernförde und Umgebung: Ich unterstütze Sie z. B., in einem Ehevertrag vor oder nach der Eheschließung verbindliche familienrechtliche Regelungen miteinander zu treffen. Ich unterstütze Sie aber auch, bei Trennung und Scheidung einvernehmliche Lösungen zu finden. Und sollte das nicht (mehr) möglich sein, unterstütze ich Sie in streitigen Auseinandersetzungen vor dem Familiengericht.
Viele künftige Eheleute fragen sich, ob ein Ehevertrag sinnvoll ist oder nicht. Aus rechtlicher Sicht ist ein Ehevertrag unter bestimmten Voraussetzungen vernünftig. Vor allem in „klassischen“ familiären Situationen – ein Hauptverdiener – ist ein Ehevertrag in der Regel nicht notwendig, um die gesetzliche Zugewinngemeinschaft im Ehevertrag auszuschließen und Gütertrennung zu vereinbaren.
Da man in einem Ehevertrag jedoch auch Regelungen für den Fall einer Trennung und Scheidung treffen kann, z. B. Vereinbarungen über den Trennungs- und nachehelichen Unterhalt, ist ein Ehevertrag auch in einer Alleinverdiener-Ehe durchaus überlegenswert. Und vor allem, wenn in einer solchen Familienkonstellation ein Familienunternehmen zum Vermögen eines Ehegatten zählt, kann ein Ehevertrag schlichtweg notwendig sein, um das Unternehmen im Falle eines Falles zu schützen.
Nicht zuletzt ist ein Ehevertrag, in dem u.a. Gütertrennung vereinbart wird, in einer Doppelverdiener-Ehe ggf. sinnvoll und „fair“.
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Sie wollen sich zum Thema Ehevertrag beraten lassen – vor der Eheschließung oder danach? Sprechen Sie mich gerne an – telefonisch in Eckernförde unter 04351-46988-0 oder per E-Mail an
Nach einer Trennung ist es möglich, die rechtliche Situation für alle Beteiligten – Ehepartner, aber auch Kinder – rechtssicher z. B. mit einer Trennungsvereinbarung zu gestalten. Das gilt für den Zeitraum zwischen Trennung und Scheidung, z. B. im Hinblick auf Unterhalt, Zugewinnausgleich, Wohnrecht in der Ehewohnung etc. Eine Trennungsvereinbarung ist aber auch und vor allem sinnvoll, wenn trotz Trennung (zunächst) keine Scheidung im Raum steht.
Ist eine Scheidung gewünscht, bedeutet aber auch das nicht zwangsläufig Rosenkrieg: sind sich Noch-Ehepartner über die Scheidung einig, ist zwar ein gerichtliches Verfahren auch bei einer einvernehmlichen Scheidung nicht entbehrlich. Vor allem eine Scheidungsfolgevereinbarung, in der Unterhalt, Zugewinn und Sorgerecht etc. rechtsverbindlich geregelt werden, beschleunigt die Scheidung mit all ihren Folgen erheblich und erspart nervenaufreibende Auseinandersetzungen vor Gericht. Ist man sich nur über die Scheidung einig, nicht aber über Folgesachen wie Unterhalt und Sorgerecht, können diese Verfahren voneinander getrennt werden, um die eigentliche Scheidung zu beschleunigen. Die Regelung der Folgesachen ist dann Sache des Familiengerichts.
Ist eine einvernehmliche Scheidung nicht möglich, entscheidet das Gericht in einem streitigen Verfahren über den Scheidungsantrag und die Scheidungsfolgen.
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Sie haben sich getrennt? Sie wollen sich scheiden lassen? Ich beantworte Ihre Fragen und vertrete Sie vor dem Familiengericht. Sprechen Sie mich gerne an – telefonisch in Eckernförde unter 04351-46988-0 oder per E-Mail an
Ein wichtiges Thema im Familienrecht ist der Unterhalt – Unterhalt für (getrennte) Ehepartner (Ehegattenunterhalt, Trennungsunterhalt), Unterhalt für geschiedene Partner (nachehelicher Unterhalt) und natürlich der Kindesunterhalt für gemeinsame Kinder – unabhängig von Trennung oder Scheidung. Nicht zuletzt können außerdem auch Eltern Anspruch auf Unterhalt gegen erwachsene Kinder haben, wenn die Eltern unterhaltsbedürftig sind und die Kinder über ausreichend Mittel verfügen, die Eltern finanziell zu unterstützen (Leistungsfähigkeit).
Rechtsfragen rund um das Thema Unterhalt sind im Familienrecht dann sehr vielschichtig: die Frage der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners, aber auch die „richtige“ Berechnung eines Unterhaltsanspruchs sorgen oft für Auseinandersetzungen zwischen Unterhaltsberechtigten und Unterhaltsschuldnern. Nicht selten ist dann eine Klärung von Unterhaltsansprüchen letztlich nur vor dem Familiengericht möglich.
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Sie haben Fragen zum Unterhalt? Sie wollen einen Unterhaltsanspruch gerichtlich durchsetzen? Sprechen Sie mich gerne an – telefonisch unter 04351-46988-0 oder per E-Mail an
Zu den wesentlichen Dingen, die bei einer Trennung bzw. Scheidung zu klären sind, zählen Rechtsfragen rund um das Thema Sorgerecht und Umgangsrecht. Grundsätzlich teilen sich Eltern gemeinsamer Kinder auch nach Trennung und Scheidung das Sorgerecht und haben beide ein Recht auf Umgang mit dem Kind. Ist es im Sinne des Kindes, ist es dabei auch denkbar, dass Kinder im sog. Wechselmodell zu gleichen Teilen bei beiden Elternteilen leben.
Je nach persönlicher Situation kann es aber auch sinnvoll oder sogar notwendig sein, dass das Sorgerecht und/oder auch das Umgangsrecht nur einem Elternteil zugesprochen wird. Das ist vor allem der Fall, wenn ein Elternteil das Wohl des Kindes eher gefährdet, als dass es dem Wohl des Kindes dient. Mit anwaltlicher Unterstützung ist es dann wichtig und auch möglich, gute und praktikable Lösungen für Sorge und Umgang zu finden – einvernehmlich oder nötigenfalls vor dem Familiengericht.
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Sie haben Fragen zu Sorgerecht und Umgang? Sprechen Sie mich gerne an – telefonisch in Eckernförde unter 04351-46988-0 oder per E-Mail an
Nach einer Trennung stellen sich für viele Paare Fragen rund um Ausgleichsansprüche, die mit der Trennung und Scheidung entstehen können. So geht es vor allem im Zusammenhang mit einer Scheidung oftmals darum, ob und in welcher Höhe z. B. ein Anspruch auf Zugewinnausgleich oder auch Versorgungsausgleich (Rentenansprüche!) besteht.
Aber auch die Auseinandersetzung gemeinsamen Vermögens (gemeinsames Haus, gemeinsame Eigentumswohnung etc.) und die Klärung gemeinsamer Schulden (Kredite etc.) werfen bei einer Trennung bzw. Scheidung viele rechtliche Fragen auf. Im besten Fall ist es möglich, auch diese Fragen einvernehmlich z. B. im Rahmen einer Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung zu klären. Gelingt das nicht, sind Fragen gerichtlich zu klären und Ansprüche auch gerichtlich durchzusetzen.
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