Ehepaar dreht sich mit verschränkten Armen den Rücken zu - im Vordergrund liegen die Eheringe und ein Vertrag - bildlich für Familienrecht

Familienrecht

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Beratung im Familienrecht

Das Familienrecht betrifft viele. Nach einer Trennung bzw. Scheidung, aber auch „in guten Zeiten“ kann das Familienrecht eine wichtige Rolle spielen, um z. B. für „schlechte Zeiten“ rechtlich vorzusorgen.

In beiden Situationen bin ich gerne Ihr Ansprech­partner für Familienrecht in Eckernförde und Umgebung: Ich unterstütze Sie z. B., in einem Ehevertrag vor oder nach der Ehe­schließung verbindliche familien­recht­liche Regelungen miteinander zu treffen. Ich unterstütze Sie aber auch, bei Trennung und Scheidung ein­vernehm­liche Lösungen zu finden. Und sollte das nicht (mehr) möglich sein, unterstütze ich Sie in streitigen Aus­einander­setzungen vor dem Familien­gericht.

Viele künftige Eheleute fragen sich, ob ein Ehe­vertrag sinnvoll ist oder nicht. Aus recht­licher Sicht ist ein Ehe­vertrag unter bestimmten Voraus­setzungen vernünftig. Vor allem in „klassischen“ familiären Situationen – ein Haupt­verdiener – ist ein Ehevertrag in der Regel nicht notwendig, um die gesetzliche Zugewinn­gemein­schaft im Ehevertrag aus­zu­schließen und Güter­trennung zu vereinbaren.

Da man in einem Ehevertrag jedoch auch Regelungen für den Fall einer Trennung und Scheidung treffen kann, z. B. Vereinbarungen über den Trennungs- und nach­ehe­lichen Unter­halt, ist ein Ehe­vertrag auch in einer Allein­verdiener-Ehe durchaus über­legens­wert. Und vor allem, wenn in einer solchen Familien­konstellation ein Familien­unter­nehmen zum Vermögen eines Ehegatten zählt, kann ein Ehevertrag schlichtweg notwendig sein, um das Unter­nehmen im Falle eines Falles zu schützen.

Nicht zuletzt ist ein Ehevertrag, in dem u.a. Güter­trennung vereinbart wird, in einer Doppel­verdiener-Ehe ggf. sinnvoll und „fair“.

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Sie wollen sich zum Thema Ehe­vertrag beraten lassen – vor der Eheschließung oder danach? Sprechen Sie mich gerne an – telefonisch in Eckernförde unter 04351-46988-0 oder per E-Mail an

Nach einer Trennung ist es möglich, die recht­liche Situation für alle Beteiligten – Ehepartner, aber auch Kinder – rechts­sicher z. B. mit einer Trennungs­verein­barung zu gestalten. Das gilt für den Zeitraum zwischen Trennung und Scheidung, z. B. im Hinblick auf Unterhalt, Zugewinn­ausgleich, Wohnrecht in der Ehewohnung etc. Eine Trennungs­verein­barung ist aber auch und vor allem sinnvoll, wenn trotz Trennung (zunächst) keine Scheidung im Raum steht.

Ist eine Scheidung gewünscht, bedeutet aber auch das nicht zwangs­läufig Rosenkrieg: sind sich Noch-Ehepartner über die Scheidung einig, ist zwar ein gerichtliches Verfahren auch bei einer einvernehmlichen Scheidung nicht entbehrlich. Vor allem eine Scheidungs­folge­verein­barung, in der Unterhalt, Zugewinn und Sorgerecht etc. rechts­verbindlich geregelt werden, beschleunigt die Scheidung mit all ihren Folgen erheblich und erspart nerven­auf­reibende Auseinander­setzungen vor Gericht. Ist man sich nur über die Scheidung einig, nicht aber über Folge­sachen wie Unterhalt und Sorge­recht, können diese Verfahren voneinander getrennt werden, um die eigentliche Scheidung zu beschleunigen. Die Regelung der Folgesachen ist dann Sache des Familien­gerichts.

Ist eine ein­vernehm­liche Scheidung nicht möglich, entscheidet das Gericht in einem streitigen Verfahren über den Scheidungs­antrag und die Scheidungs­folgen.

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Sie haben sich getrennt? Sie wollen sich scheiden lassen? Ich beantworte Ihre Fragen und vertrete Sie vor dem Familien­gericht. Sprechen Sie mich gerne an – telefonisch in Eckernförde unter 04351-46988-0 oder per E-Mail an

Ein wichtiges Thema im Familien­recht ist der Unterhalt – Unterhalt für (getrennte) Ehepartner (Ehegatten­unterhalt, Trennungs­unterhalt), Unterhalt für geschiedene Partner (nachehelicher Unterhalt) und natürlich der Kindes­unterhalt für gemeinsame Kinder – unabhängig von Trennung oder Scheidung. Nicht zuletzt können außerdem auch Eltern Anspruch auf Unterhalt gegen erwachsene Kinder haben, wenn die Eltern unterhalts­bedürftig sind und die Kinder über ausreichend Mittel verfügen, die Eltern finanziell zu unter­stützen (Leistungs­fähigkeit).

Rechtsfragen rund um das Thema Unterhalt sind im Familien­recht dann sehr viel­schichtig: die Frage der Leistungs­fähigkeit des Unterhalts­schuldners, aber auch die „richtige“ Berechnung eines Unterhalts­anspruchs sorgen oft für Auseinander­setzungen zwischen Unterhalts­berechtigten und Unterhalts­schuldnern. Nicht selten ist dann eine Klärung von Unterhalts­ansprüchen letztlich nur vor dem Familien­gericht möglich.

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Sie haben Fragen zum Unterhalt? Sie wollen einen Unterhalts­anspruch gerichtlich durchsetzen? Sprechen Sie mich gerne an – telefonisch unter 04351-46988-0 oder per E-Mail an

Zu den wesentlichen Dingen, die bei einer Trennung bzw. Scheidung zu klären sind, zählen Rechtsfragen rund um das Thema Sorge­recht und Umgangs­recht. Grundsätzlich teilen sich Eltern gemeinsamer Kinder auch nach Trennung und Scheidung das Sorge­recht und haben beide ein Recht auf Umgang mit dem Kind. Ist es im Sinne des Kindes, ist es dabei auch denkbar, dass Kinder im sog. Wechsel­modell zu gleichen Teilen bei beiden Eltern­teilen leben.

Je nach persönlicher Situation kann es aber auch sinnvoll oder sogar notwendig sein, dass das Sorge­recht und/oder auch das Umgangs­recht nur einem Eltern­teil zugesprochen wird. Das ist vor allem der Fall, wenn ein Eltern­teil das Wohl des Kindes eher gefährdet, als dass es dem Wohl des Kindes dient. Mit anwalt­licher Unter­stützung ist es dann wichtig und auch möglich, gute und praktikable Lösungen für Sorge und Umgang zu finden – ein­vernehm­lich oder nötigen­falls vor dem Familien­gericht.

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Sie haben Fragen zu Sorgerecht und Umgang? Sprechen Sie mich gerne an – telefonisch in Eckernförde unter 04351-46988-0 oder per E-Mail an

Nach einer Trennung stellen sich für viele Paare Fragen rund um Ausgleichs­ansprüche, die mit der Trennung und Scheidung entstehen können. So geht es vor allem im Zusammen­hang mit einer Scheidung oftmals darum, ob und in welcher Höhe z. B. ein Anspruch auf Zugewinn­aus­gleich oder auch Versorgungs­ausgleich (Renten­ansprüche!) besteht.

Aber auch die Auseinander­setzung gemeinsamen Vermögens (gemeinsames Haus, gemeinsame Eigentums­wohnung etc.) und die Klärung gemeinsamer Schulden (Kredite etc.) werfen bei einer Trennung bzw. Scheidung viele rechtliche Fragen auf. Im besten Fall ist es möglich, auch diese Fragen ein­vernehm­lich z. B. im Rahmen einer Trennungs- oder Scheidungs­folgen­verein­barung zu klären. Gelingt das nicht, sind Fragen gericht­lich zu klären und Ansprüche auch gericht­lich durch­zu­setzen.

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Sie haben Fragen im Zusammenhang mit dem ehelichen Güter­recht bzw. benötigen anwaltliche Unter­stützung bei der Durch­setzung Ihrer Ansprüche? Sprechen Sie mich gerne an – telefonisch unter 04351-46988-0 oder per E-Mail an