Beratung im Strafrecht
Wird ein Strafverfahren gegen eine Person eingeleitet, stellt das Betroffene und Angehörige vor viele rechtliche Fragen: Wie verhält man sich, wenn man zu einer Vernehmung geladen wird oder bei einer Wohnungs-Durchsuchung? Was tut man im Falle einer Verhaftung? Wann sollte man von seinem Recht zu Schweigen Gebrauch machen?
Wurde gegen Sie oder gegen einen Angehörigen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, unterstütze ich Sie als Rechtsanwalt für Strafrecht bzw. Strafverteidiger – bei Bedarf auch sehr kurzfristig.
Wer im Strafrecht einem Ermittlungsverfahren ausgesetzt ist, kann selbst wenig unternehmen. Wichtig ist, als Betroffener im Strafverfahren zunächst seine Rechte zu kennen und wahrzunehmen: als Beschuldigter sollte man von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen, als Angehöriger ggf. von seinem Zeugnisverweigerungsrecht.
Gleichzeitig kann z.B. nur ein Strafverteidiger Akteneinsicht nehmen und so den Stand der Ermittlungen in Erfahrung bringen. Insofern ist die Unterstützung eines Strafverteidigers im Strafverfahren wichtig. Steht der Vorwurf einer Straftat im Raum, ist es deshalb auch wichtig, zeitnah einen Rechtsanwalt für Strafrecht zu kontaktieren, damit das Strafverfahren für den Betroffenen den bestmöglichen Ausgang nehmen kann: mit einem Freispruch oder einer möglichst geringen Strafe.
Ich unterstütze Sie gerne, wenn Sie anwaltliche Hilfe im Strafrecht benötigen und vollkommen unabhängig davon, wie der Tatvorwurf lautet.
Sie haben Fragen?
Sie benötigen einen Strafverteidiger? Kontaktieren Sie mich zeitnah und unverbindlich in Eckernförde unter 04351-46988-0 oder per E-Mail an .
Ich vertrete Sie als Rechtsanwalt im Strafrecht in allen Bereichen des Strafrechts, z.B. wenn der Tatvorwurf auf eine der folgenden Straftaten lautet:
- Unfallflucht / Fahrerflucht /unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, fahrlässige Körperverletzung, Straßenverkehrsgefährdung, Trunkenheit am Steuer / Alkohol am Steuer (Verkehrsstrafrecht)
- Körperverletzung, schwere Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge, fahrlässige Tötung
- Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung etc.
- Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch etc.
- Betrug, Diebstahl, Raub, Erpressung etc.
- unerlaubter Besitz von Drogen (nicht geringe Menge), unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln, Anbau von BtM etc. (Betäubungsmittelstrafrecht / BtM-Strafrecht)
- Totschlag, Mord (Kapitalverbrechen)
- sexuelle Nötigung, sexueller Übergriff, Vergewaltigung, Kinderpornografie etc. (Sexualstrafrecht)
Dabei unterstütze ich Sie mit folgenden Leistungen bzw. in folgenden Verfahren:
- Strafverteidigung: Vertretung im Strafverfahren / Ermittlungsverfahren
- Rechtsmittel: Einlegen von Berufung und Revision, Vertretung im Wiederaufnahmeverfahren
- Strafvollstreckung: Vertretung im Zusammenhang mit (U-)Haft, Haftprüfung, vorzeitige Entlassung etc.
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Sie benötigen einen Strafverteidiger? Kontaktieren Sie mich zeitnah und unverbindlich in Eckernförde unter 04351-46988-0 oder per E-Mail an .